"Der EXIL live. music. club. steht seit fast 20 Jahren für feinste Rockmusik aller Facetten - ob live oder Dancefloor: Bei uns ist die alternative Szene zuhause!
Garderobe und Raucherraum vorhanden, kostenfreie Parkmöglichkeit ab 20.00h direkt gegenüber.
Private Feiern
Nach Absprache kann das EXIL für eigene Partys oder Veranstaltungen angemietet werden. Anfragen bitte per Mail an: info@exil-web.de" (exil-web.de)
Fokus
Adresse und Kontakt
Adresse und Kontakt
EXIL live. music. club.
Weender Landstraße 5
37073 Göttingen
Deutschland
Mo. 20.00 – 23.00h / Taster 19.00 – 20.00 (Sommerpause von Juni bis August)
Di. 22.00 – 03.00h (Sommerpause von Juli bis September)
Fr. und Sa. 22.00 – 05.00h
(außer bei Konzerten, die in der Regel zwischen 19.00 und 21.00h beginnen, Aftershowparties werden gesondert angekündigt und starten meist gegen 23.00h)
Sonderöffnungstage bei Konzerten, vor Feiertagen und zu unregelmäßigen Veranstaltungen!
Tag | Time slot |
---|---|
Montag: | 19:00 – 23:00 |
Dienstag: | 22:00 – 3:00 |
Mittwoch: | Geschlossen |
Donnerstag: | Geschlossen |
Freitag: | 22:00 – 5:00 |
Samstag: | 22:00 – 5:00 |
Sonntag: | Geschlossen |
Nächste Termine
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Vergangene Termine
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Galerie
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Weitere Informationen
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"Zu allen Events ist Einlass erst ab 18 Jahren, wir akzeptieren keine 'Muttizettel'. Es gilt folgende Ausnahmeregelung:
- Kinder unter 14 Jahren dürfen Veranstaltungen/Konzerte in Begleitung einer personensorgeberechtigten Person besuchen, also gemeinsam mit Mutter/Vater oder Vormund.
- Jugendliche im Alter von 14-16 Jahren dürfen Veranstaltungen/Konzerte bis spätestens 22.00 Uhr in Begleitung einer personensorgeberechtigten Person ODER erziehungsbeauftragten Person besuchen. Erziehungsbeauftragte Person kann jede volljährige Person sein, wenn ein schriftliches Einverständnis plus Kopie des Personalausweises der Eltern/des Vormunds vorliegt.
- Jugendliche im Alter von 16-18 Jahren dürfen Veranstaltungen/Konzerte bis spätestens 24.00 Uhr ohne Einschränkung besuchen.
Beim Ausschank von alkoholischen Getränken gilt die gesetzliche Regelung für Minderjährige, bei Nichteinhaltung werden gegebenenfalls Hausverbote erteilt." (exil-web.de)
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