Die Nazi-Unrechtsjustiz und die „Polenstrafrechtsverordnung“

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Findet planmäßig statt

Die 1941 eingeführte Verordnung stellte polnische Menschen außerhalb des Rechts. Sie konnten auch für kleinere Straftaten zum Tode verurteilt werden. Beispielhaft werden zwei Fälle beschrieben. Der 16-jährige Walerjan Wrobel wurde 1942 wegen Brandstiftung vom Sondergericht Bremen angeklagt und nach einem abgelehnten Gnadengesuch in Neuengamme enthauptet. 
Der als Deutscher geborene polnische Soldat Ceslaws Bukowski wurde nach einer tätlichen Auseinandersetzung mit einem deutschen Landwirt vom Sondergericht Hannover zum Tode verurteilt und 1943 in Wolfenbüttel hingerichtet.
In der abschließenden Diskussion geht es um die Ideologisierung des Rechts nach 1933 und um die Frage nach Handlungsoptionen von Juristen in der NS-Zeit.

In der Reihe "Gedenken an die Opfer des Nationalsozialismus".

 

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Holbornsches Haus Göttingen
Rote Straße 34
37073 Göttingen
Deutschland

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Veranstalter:in

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